Die Polizei ist landesweit ausgelastet. Nicht nur wegen vermehrter Kontrollen über die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften im öffentlichen Raum, weil Sonntags im Park noch gerne gruppengekuschelt wird, sondern wegen Twitteranfragen. Ja, richtig Twitter. Die Gesetzeslage ist oft undurchsichtig und die zivile Bevölkerung unschlüssig ob sie in ihrem 200 Einwohnerdorf nun Reifen wechseln dürfen oder nicht. Die Polizei hat auf Twitter aber für jede Frage eine passende Antwort.
Die eigene Freundin ist ein Grundbedürfnis. So Romantisch.
Ja, die Verordnung bezieht sich auf öffentliche Orte, keine privaten Wohnungen.
— POLIZEI WIEN (@LPDWien) April 7, 2020
Hier hört das Grundbedürfnis dann aber schnell auf.
Hallo @PolizeiMuenchen Darf die Freundin eines Mitbewohners einer WG eigentlich zu Besuch kommen und übernachten, obwohl sie nicht dauerhaft hier wohnt?
— Dr. fan. Zickendoktor 🇪🇺 🐝 (@Zickendoktor) April 5, 2020
Wenn es die Lebenspartnerin des Mitbewohners ist darf sie zu Besuch kommen. Ansonsten ist es nicht erlaubt Freunde zu besuchen oder zu sich einzuladen.
— Polizei München (@PolizeiMuenchen) April 5, 2020
Ok Danke. Der hat jede Woche eine andere Lebenspartnerin.
— Dr. fan. Zickendoktor 🇪🇺 🐝 (@Zickendoktor) April 5, 2020
Das ist etwas anderes und nicht erlaubt.
— Polizei München (@PolizeiMuenchen) April 5, 2020
NEWSFLASH: Eine Demo ist nicht erlaubt. Wer hätte damit wohl gerechnet?
Sie können gerne eine Versammlungsanzeige einbringen (https://t.co/u4cAqYoMCX), jedoch werden Sie aufgrund der momentanen Lage mit einer bescheidmäßigen Untersagung rechnen müssen, da Massenversammlungen den COVID-19 Eindämmungsversuchen zuwiderlaufen.
— POLIZEI WIEN (@LPDWien) April 4, 2020
500 € für einen Kaffee auf der Parkbank. Man gönnt sich ja sonst nichts.
Das lässt sich ohne Briefkopf und Aktenzahl schwer beantworten, von der Gestaltung und Wortwahl her sieht es aber authentisch aus.
— POLIZEI WIEN (@LPDWien) April 4, 2020
Gern geschehen Chantal.
Die Grafik beantwortet bereits Ihre Frage.
— POLIZEI WIEN (@LPDWien) April 4, 2020
Klare Antworten für alle Eltern…
Wenn notwendig Können meine zwei Gschroppen auch am Gehsteig kacken und Ich räums nicht weg. Zwecks Authenzität.
— Günther Schmid (@GueSchmid) April 2, 2020
Es ist und war Ihnen & Kindern nie verboten, spazieren zu gehen.
— POLIZEI WIEN (@LPDWien) April 2, 2020
…Zeitungsklauer.
Gibt es da überhaupt noch eine Zeitung, deren Diebstahl sich lohnen würde? Außer man hat kein Klopapier mehr.
— Robert Schmidt (@RoteBloodflower) April 5, 2020
Das ist jetzt das Gebot der Stunde: bargeldlos zahlen;)
— Christine Schönherr (@ChristineSchnh2) April 5, 2020
Klar aber keine Öffis benützen und nicht mehr als fünf Zeitungen.
— Fritz Gröger (@fgroe) April 5, 2020
Ist das eine Frage an die @LPDWien ?
— Thomas Liebhart (@tamas_haky) April 5, 2020
Ja.
— Gebrüder Moped (@GebMoped) April 5, 2020
Nein.
— POLIZEI WIEN (@LPDWien) April 5, 2020
…Grill Enthusiasten
Nein.
— Polizei Berlin Einsatz (@PolizeiBerlin_E) April 4, 2020
Darf ich im Kreis um meinen Grill herumlaufen und anschließend das Grillgut im Gehen essen?
— Equaoar (@equaoar) April 7, 2020
Solange Sie es in Ihrem eigenen Garten tun.
— Polizei München (@PolizeiMuenchen) April 7, 2020
…Bücherwürmer.
Darf ich denn auf einer Bank sitzen und an was schönes denken? Bitte?
— Ralph Ruthe (@ralphruthe) April 7, 2020
In Bayern darf man sich zur kurzen Erholung auf eine Bank setzen. Ein längeres verweilen um hierdurch die Ausgangsbeschränkung zu umgehen ist nicht erlaubt. Genauere Informationen gibt es unter: https://t.co/u38f0xpKQQ
— Polizei München (@PolizeiMuenchen) April 7, 2020
Wisst ihr noch als Leute für iPhone und Justin Bieber gezeltet haben? Good old Times.
Wenn sich das Regal in Ihrer Wohnung befindet und Sie ein bisschen Abwechslung vom eigenen Bett brauchen, dann ist das vollkommen in Ordnung.
— Polizei Berlin Einsatz (@PolizeiBerlin_E) April 6, 2020
LG an alle mit schwierigen WG-Mitbewohnern.
Wenn Sie mal ein wenig Abstand brauchen, der in den eigenen vier Wänden nicht immer möglich ist – gern – die Verordnung sieht dies nicht vor.
— Polizei Berlin Einsatz (@PolizeiBerlin_E) March 28, 2020
Rasendes Kleinkind im Park hochgenommen. Tatbestand unklar.
Wir würden sagen, das Tempo gibt die Tochter vor. Da wir nicht vor Ort waren können wir aber auch uns nicht weiter zur Situation äußern.
— Polizei München (@PolizeiMuenchen) April 7, 2020
Zum Abschluss etwas Süßes <3
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