Juristisches Nachspiel für den Fuchs: Nach BGB getextetes Kinderlied geht viral

Es gibt diese Kinderlieder, die ein jeder noch ganz genau kennt: Kaum hört man die erste Textzeile, schon hängt einem die eingängige Melodie wieder im Ohr und man summt bereits in Gedanken mit. Doch was eine Twitter-Userin aus dem bekannten „Fuchs Du hast die Gans gestohlen“ macht, gehört eigentlich in jedem Juristen-Hörsaal als Poster an die Wand gepinnt!

1. Moment! Wir hatten den Text aber irgendwie anders in Erinnerung.

 

2. Doch es geht noch weiter:

 

3. Ob hier im rechtlichen Sinne noch ein Herausgabeanspruch besteht?

https://twitter.com/nutellaberliner/status/1006608263339823104

 

4. Doch warum eigentlich nicht? Gänschen klein, ging allein…

 

5. Okay, jetzt wird’s gruselig.

 

6. Ehre, wem Ehre gebührt!

 

7. Doch der Fuchs himself zeigt sich nicht begeistert. 😉

 

8. Und siehe da: Der vermeintliche Dieb bekommt sogar Unterstützung!

 

9. Well, that escalated quickly!

 

10. Währenddessen wird bei Facebook nochmal die Lupe auf den Post gelegt…

 

11. …und folgendes Urteil gesprochen:

 

12. Muss das wirklich sein?

 

13. Am Ende wird klar: Wirklich jede Aussage kann gegen sie verwendet werden.

Die mobile Version verlassen